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Häufige Fragen

Gelegentlich ist festzustellen, dass elektronische Heizkostenverteiler eine Wärmeabgabe registrieren, obwohl die Thermostatventile abgestellt sind. Da niemand etwas bezahlen möchte, was er gar nicht verbraucht hat, bedarf es schon einer Erklärung, wie es zu diesem Phänomen kommen kann. Auffällig ist die scheinbar ungerechtfertigte Verbrauchsanzeige bei abgestellten Heizkörpern vor allem bei modernen und sehr empfindlichen elektronischen Heizkostenverteilern und dort besonders häufig bei noch nicht vermieteten, leerstehenden und nicht geheizten Wohnungen. Häufig handelt es sich dann um horizontale oder vertikale Einrohrheizungen, bei denen bei geöffnetem Thermostatventil heißes Wasser in den Heizkörper abgezweigt wird. Am Heizkörperrücklauf fließt das Heizwasser wieder zurück in den Kreislauf. Ist der Heizkörper abgestellt, fließt das Heizwasser über einen Bypass am Heizkörper vorbei. Doch selbst bei abgestelltem Thermostatventil lässt sich am Heizkörper im Bereich des Einlaufs, aber auch des Auslaufs eine Temperatur feststellen, die erheblich über der Raumtemperatur liegt. Eine einfache Handprobe genügt schon, um das zu prüfen. Diese Wärme wird einerseits über das Metall der Armatur auf den Heizkörper übertragen (Wärmeleitung) und zusätzlich, im Bereich des Rücklaufs durch einströmendes Heizungswasser. Ursache ist die Konvektionsströmung im
Rücklaufanschluß. Im oberen Rohrbereich strömt Heißwasser in den Heizkörper und im unteren fließt abgekühltes Wasser in das Rohr zurück. Trotz abgestelltem Heizkörperventil fließt also etwas Heizwasser in den Heizkörper und erwärmt ihn in der Rücklaufzone. Auch wenn diese Wärmeabgabe nicht gewünscht ist, erfolgt sie doch. Diese Wärmemenge bewirkt bei kleinen Heizkörpern aufgrund der geringeren Wärmeabgabe eine größere Erwärmung und ist für diese Heizkörper häufig in der Größe vorhanden, dass diese Wärme durch die Messung mit Heizkostenverteilern registriert wird. Daher tritt diese Erscheinung am häufigsten bei kleinen Heizkörpern mit geringen Baulängen auf – z. B. im Bad und in der Küche – und nur bei gleichzeitig relativ hohen Vorlauftemperaturen in der Heizungsanlage. Bei großen Heizkörpern und geringen Vorlauftemperaturen ist die Erwärmung dagegen nicht so hoch, dass sie von den Heizkostenverteilern angezeigt wird.

Die Wärmeeinwirkung auf den Heizkörper ist technisch kaum vermeidbar. Abhilfe können theoretisch Rückflussverhinderer schaffen, die wenigstens ein Einfließen von Heizwasser über den Rücklauf vermeiden können. Der Aufwand für diese technische Maßnahme ist jedoch erfahrungsgemäß teurer, als die Einsparung durch die erreichbare reduzierte Verbrauchsanzeige. Moderne elektronische Heizkostenverteiler registrieren auch die geringste Wärmeabgabe und zeigen einen – allerdings verschwindend geringen – Verbrauch an. Das Messgerät am Heizkörper kann nicht unterscheiden, ob die Wärme gewollt oder ungewollt auftritt und zählt entsprechend der tatsächlich vorhandenen Temperaturen. Dabei sind die technischen Vorschriften der DIN EN 834 für elektronische Heizkostenverteiler zu beachten. Die Geräte müssen ab einer Temperaturdifferenz von mehr als 4 Kelvin (Grad Celsius) zwischen Heizkörper- und Raumtemperatur zu zählen beginnen, spätestens aber ab einer Heizkörpertemperatur von 30 °C. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, der Heizkörper also wärmer als der Raum ist, erfolgt eine Wärmeabgabe aus der Heizanlage und eine Verbrauchsanzeige ist die richtige und zwangsläufige Folge. Eine Veränderung dieser Parameter, z. B. zugunsten einer geringeren Ansprechempfindlichkeit, hätte einen Entzug der Zulassung zur Folge und die Messgeräte dürften nicht verwendet werden. Unser Temperaturempfinden spielt uns häufig einen Streich. So wird beispielsweise selbst eine Heizkörpertemperatur von 30 °C von den meisten Personen noch als kalt empfunden, hat die menschliche Haut doch eine Oberflächentemperatur von ca. 35 °C. Umgekehrt wird eine Raumtemperatur von 26 °C von den meisten Menschen schon als unangenehm warm empfunden. Und doch ist in diesem Fall die Heizkörpertemperatur deutlich höher als die Raumtemperatur und es liegt unzweifelhaft Heizbetrieb vor, der messbar ist und vom Heizkostenverteiler mit zwar geringen, aber doch wahrnehmbaren Verbrauchsanzeigen registriert wird. Wirkliche Klarheit schafft in Zweifelsfällen nur ein exaktes Thermometer mit untrüglichen Messergebnissen. Allerdings wird die Verbrauchsanzeige an scheinbar unbenutzten Heizkörpern meistens überschätzt. Tatsache ist, dass Wärme aus der Heizanlage entnommen wird und dass es deshalb prinzipiell richtig ist, das auch abzurechnen. Die so ermittelten Verbrauchswerte sind aber im Verhältnis zur Anzeige bei tatsächlichem Heizbetrieb sehr gering. Bei den niedrigen Einheitenpreisen im unteren Cent-Bereich, die sich bei hochauflösenden elektronischen Heizkostenverteilern ergeben, kommt am Ende kaum eine finanziell bedeutende Belastung heraus. Die Aufregung lohnt sich meistens nicht.
(Quelle: Minol Messtechnik, Infoblatt: Verbrauchsanzeigen an abgestellten Heizkörpern
mit elektronischen Heizkostenverteilern)

Heizungen verursachen ganz unterschiedliche Geräusche und Störungen durch Luft im System. Alle haben unterschiedliche Gründe. Wenn an der Heizungsanlage keine Störung vorliegt können oft folgende Gründe für Störung in der Wohnung vorliegen.

Das sind die typischen Störungsursachen eines Heizkörpers:

Die Heizkörper werden nicht warm:
Wenn die Heizung nicht warm wird, kann das verschiedene Gründe haben. Der Häufigste ist, dass sich zu viel Luft im Heizkreislauf befindet. Diese kann man ganz einfach mit dem Entlüften der Heizung wieder in Einklang bringen.

Die Heizung gluckert:
Eine gluckernde Heizung kann ähnliche Ursachen haben, wie eine pfeifende Heizung. Ergreifen Sie daher die gleichen Maßnahmen wie o.g..

Die Heizung knackt:
Handelt es sich um ein leises und kurzes Knacken brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Hierbei handelt es sich um die natürliche Ausdehnung des Wassers.

Die Heizung plätschert:
Sollte ihre Heizung plätschern, kann das an zu viel Luft im Heizsystem liegen. Hier hilft es, alle Heizungen einmal entlüften.

Wir empfehlen generell die Beauftragung einer Fachfirma oder des Hausmeisters. Da die Heizkörper in den Wohnungen in den meisten Fällen zum Sondereigentum gehören, darf die Hausverwaltung in den meisten Fällen leider keine weiteren Maßnahmen einleiten.

In den meisten Fällen ist in Mehrfamilienhäusern eine Schließanlage verbaut. Aus Sicherheitsgründen können hier Schlüssel nur über die Hausverwaltung bestellt werden.
Für die o.g. Schließanlagen ist bei einer Fachfirma im Auftrag der Hausverwaltung eine Schließkarte hinterlegt. Wenn Sie einen Schlüssel bestellen möchten benötigen wir von Ihnen folgende Angeben und Informationen:

  • Objektanschrift (Straße, Ort)
  • Schlüsselnummer
  • Liefermenge/Anzahl der Schlüssel
  • Rechnungsadresse

Wir empfehlen Ihnen ein Foto von der Vor- und Rückseite des Schlüssels bei der Bestellung beizufügen.

Nach dem Erhalt der Daten, stellen wir einen Bestellschein für Sie aus. Mit dem Bestellschein können Sie die Bestellung direkt beim zuständigen Schlüsseldienst beauftragen.

Schlüssel hier direkt bestellen oder Bestellung an info@hausverwaltung-frosch.de senden.

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